SN EN 1176 & 1177
Wer einen öffentlichen Spielplatz in Schweiz betreibt, muss dafür Sorge tragen, dass dieser in einem guten Zustand ist. Neben der regelmäßigen Kontrolle der Spielgeräte müssen Mängel oder Gefahrenstellen, auf dem aktuellen Stand der Norm sein. Spielplatzgeräte unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen. Werden an den Spielgeräten Mängel festgestellt, häufig hervorgerufen durch Witterungseinflüsse oder auch Korrosion, Vandalismus und Abnutzung, müssen diese so rasch als möglich beseitigt werden um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
Im Falle eines Unfalls ist der Spielplatzbetreiber in der Haftung. Er ist dann in der Pflicht nachzuweisen, dass er alles Notwendige getan hat, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
Spiko GmbH bietet hierzu folgende Spielplatzinspektionen an:
- Jahreshauptinspektion
- Qperative Kontrollen (monatlich)
- Erstabnahme von Spielplätzen und Spielgeräten
Reduzierung des Haftungsrisikos durch Gewährleistung der Sicherheit nach SN EN 1176
Spielplatzbetreiber müssen laut der Norm SN EN 1176 sicherstellen, dass zu jeder Zeit die Sicherheit des Spielgerätes gewährleistet ist. Somit ist eine regelmäßige Wartung und Inspektion von Spielplätzen, Spielgeräten und Spielplatzböden nach SN EN 1176 unerlässlich. Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen durchzuführen. Unsere Expertinnen überprüfen die Erstabnahme von Spielplätzen und Spielplatzgeräten in Schulen, Kindergärten sowie in öffentlichen Anlagen und führen auch die jährlichen und monatlichen Inspektionen nach SN EN 1176 durch.
Im Rahmen von Inspektionen durch Spiko GmbH werden festgestellte Mängel in einem Prüfbericht vom jeweiligen Spielplatzprüfer mit entsprechender Fotodokumentation festgehalten. Die Mängelbeseitigung erfolgt meist durch den Spielplatzbetreiber. Dies kann jedoch auch durch uns geschehen. Diese Inspektionsdokumentation der SN EN 1176 dient als Nachweis, dass der Spielplatzbetreiber seiner Pflicht nachgekommen ist – ein wichtiger Baustein im Sicherheitsmanagement und Arbeitsschutz.
Rechtliche Anforderungen an Kinderspielplätze | BFU
SIA 358 & 500
Norm SIA 358 Geländer und Brüstungen: Sie regelt die Projektierung von Geländern, Brüstungen und ähnlichen Schutzelementen.
Norm SIA 500 Hindernisfreies Bauen: Diese gibt vor, dass bestimmte Wohnbauten, alle öffentlich zugänglichen Gebäude und der öffentliche Raum für alle Menschen hindernisfrei erschlossen sein müssen.
Normen für Geländer im Strassenraum: Für Geländer gelten die Normen SN-640075, VSS-40238 und VSS-40568.
Geländer im Berufsbereich:
Geländer und Brüstungen – Normen und Richtlinien | BFU